Das Concrete Sustainability Council (CSC) ist ein international anerkanntes Zertifizierungssystem für den nachhaltigen Abbruch von Stein und die damit verbundene Lieferkette. Bewertet werden unter anderem Aspekte wie Umwelt, soziale Verantwortung, Ethik und die Herkunft von Rohstoffen.
CSC-Zertifizierung in Vorbereitung
Bestandsaufnahme → Verbesserung → Audit → Zertifizierung
Stöckl Bauverbund
Der Stöckl Bauverbund bekennt sich zur Achtung und Wahrung der international anerkannten Menschenrechte und übernimmt Verantwortung dafür, dass Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit vermieden, erkannt und angemessen behandelt werden.
Unser Handeln orientiert sich an den international anerkannten Menschenrechtsstandards sowie an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und – soweit für unsere Geschäftstätigkeit relevant – an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.
Diese Verpflichtung gilt für die Stöckl Bauverbund sowie für unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner im Rahmen unseres jeweiligen Einflussbereichs.
1. Achtung der Menschenrechte
Wir respektieren insbesondere:
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- die grundlegenden Arbeitsrechte und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
- das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit,
- das Verbot von Diskriminierung und Belästigung,
- die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen,
- faire, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen,
- die angemessene Entlohnung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen,
- den Schutz der persönlichen Würde und Integrität aller Beschäftigten,
- den Schutz vor Ausbeutung und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen.
Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, Nachunternehmern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und die geltenden gesetzlichen sowie menschenrechtlichen Anforderungen einhalten.
2. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Die Stöckl Bauverbund verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere mögliche menschenrechtliche Risiken in unseren eigenen Geschäftsbereichen sowie, soweit angemessen und erforderlich, entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungskette.
Unsere Sorgfalt umfasst insbesondere:
- Ermittlung und Bewertung von Risiken:
Wir identifizieren und bewerten menschenrechtliche Risiken, die durch unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen oder Lieferketten entstehen können. - Prävention und Minimierung:
Werden Risiken festgestellt, ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um negative Auswirkungen auf Menschen zu verhindern oder zu reduzieren. - Integration in unsere Geschäftsprozesse:
Menschenrechtliche Aspekte werden, soweit relevant, bei Entscheidungen, Beschaffungsprozessen, der Auswahl und Bewertung von Geschäftspartnern sowie bei der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern berücksichtigt. - Überprüfung der Wirksamkeit:
Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere Maßnahmen geeignet und wirksam sind, um menschenrechtliche Risiken zu vermeiden oder zu reduzieren, und entwickeln unsere Prozesse bei Bedarf weiter. - Dokumentation und Kommunikation:
Wesentliche Prozesse und Maßnahmen werden angemessen dokumentiert. Über unsere menschenrechtlichen Grundsätze und unseren Umgang mit entsprechenden Risiken informieren wir unsere relevanten Anspruchsgruppen in geeigneter Form.
3. Verantwortung in der Liefer- und Wertschöpfungskette
Als Unternehmen der Baubranche arbeiten wir mit einer Vielzahl von Lieferanten, Nachunternehmern und Dienstleistern zusammen. Daher ist die Achtung der Menschenrechte auch in unserer Liefer- und Wertschöpfungskette von besonderer Bedeutung.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie:
- die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten,
- die international anerkannten Menschenrechte achten,
- Kinder- und Zwangsarbeit nicht dulden,
- Diskriminierung und Belästigung verhindern,
- sichere und angemessene Arbeitsbedingungen gewährleisten,
- die grundlegenden Rechte ihrer Beschäftigten respektieren.
Bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern können menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt werden. Bei festgestellten Verstößen streben wir grundsätzlich zunächst geeignete Verbesserungs- und Abhilfemaßnahmen an. Bei schwerwiegenden oder nicht behobenen Verstößen behalten wir uns angemessene Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.
4. Zugang zu Abhilfe und Beschwerdemechanismen
Die Stöckl Bauverbund erkennt das Recht betroffener Personen an, auf menschenrechtliche Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen und Abhilfe einzufordern.
Daher stellen wir geeignete Möglichkeiten zur Meldung von Beschwerden und Hinweisen zur Verfügung. Diese sollen insbesondere Beschäftigten, Geschäftspartnern und – soweit relevant – weiteren potenziell betroffenen Personen ermöglichen, menschenrechtliche Risiken oder tatsächliche Verletzungen sicher und nachvollziehbar zu melden.
Beschwerden können insbesondere folgende Themen betreffen:
- Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten,
- Diskriminierung oder Belästigung,
- Kinder- oder Zwangsarbeit,
- Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen,
- menschenunwürdige oder ausbeuterische Arbeitsbedingungen,
- sonstige menschenrechtliche Risiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen.
Beschwerden werden nach Möglichkeit vertraulich behandelt und nach einem nachvollziehbaren Verfahren geprüft. Hinweisgebende Personen sollen keine Benachteiligung oder Repressalien aufgrund einer gutgläubig abgegebenen Meldung befürchten müssen.
Sofern eine menschenrechtliche Beeinträchtigung durch die Stöckl Bauverbund verursacht oder mitverursacht wurde, verpflichten wir uns, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Soweit wir nicht selbst Verursacher einer Beeinträchtigung sind, aber über eine Geschäftsbeziehung damit verbunden sind, bemühen wir uns im Rahmen unseres Einflusses um eine angemessene Reaktion und Verbesserung der Situation.
5. Betrieblicher Beschwerdemechanismus
Für Beschäftigte und weitere betroffene Personen besteht die Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise über die dafür vorgesehenen internen Meldewege an die Stöckl Bauverbund zu richten.
Hinweise können an die zuständige Geschäftsführung bzw. die hierfür intern benannte Ansprechstelle übermittelt werden.
Wir stellen sicher, dass eingehende Beschwerden ernst genommen, geprüft und angemessen bearbeitet werden. Soweit erforderlich, werden geeignete Korrektur- und Abhilfemaßnahmen vereinbart und deren Umsetzung nachverfolgt.
Der Zugang zu unserem Beschwerdemechanismus soll möglichst niedrigschwellig, nachvollziehbar und ohne Angst vor Benachteiligung möglich sein.
6. Verantwortung und kontinuierliche Verbesserung
Die Geschäftsführung der Stöckl Bauverbund trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze und unterstützt deren Verankerung in unseren betrieblichen Prozessen.
Wir sind uns bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte eine fortlaufende Aufgabe ist. Deshalb überprüfen und verbessern wir unsere Prozesse und Maßnahmen kontinuierlich, um menschenrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Diese Unternehmensverpflichtung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an veränderte gesetzliche, gesellschaftliche und unternehmerische Anforderungen angepasst
Stöckl Bauverbund
Geschäftsführung
Stand: September 2026